Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
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Quelle: Statistik Austria
Die Grafik zeigt die Entwicklung der weiblichen Bevölkerung in Österreich nach Geburtsland zu den Stichtagen 1.1.2016 und 1.1.2026. Insgesamt stieg die Zahl der Frauen von 4.427.918 auf 4.675.625 (+247.707). Während die Zahl der in Österreich geborenen Frauen leicht von 3.615.310 auf 3.594.351 zurückging (–20.959), erhöhte sich die Zahl der Frauen aus EU- und EFTA-Staaten von 394.489 auf 491.456 (+96.967) sowie jene aus Drittländern von 418.119 auf 589.818 (+171.699). Der Gesamtanstieg ist somit auf die Zunahme der im Ausland geborenen Frauen zurückzuführen.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 01.01.2026)
Die Grafik zeigt die weibliche Bevölkerung am 1.1.2026 nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland (Top 10 Herkunftsländer). Die größte Gruppe entfällt auf Deutschland (143.374), gefolgt von Bosnien und Herzegowina (92.060) und der Türkei (79.256). In allen dargestellten Herkunftsgruppen überwiegt die Zahl der ausländischen gegenüber den österreichischen Staatsangehörigen, besonders deutlich bei Rumänien, der Ukraine und Syrien.
Wie entwickelt sich der Frauenanteil bei den Asylanträgen?
Entwicklung des Frauenanteils bei Asylanträgen von 2010 bis Juni 2026
Quelle: BMI Asylstatistik (Stand: 06/2026)
Der Frauenanteil an den Asylanträgen zeigte zwischen 2015 und Juni 2026 deutliche Schwankungen. Nach einem Anstieg von 27,7 % (2015) auf knapp 40 % in den Jahren 2017 und 2018 sank der Anteil bis 2022 kontinuierlich auf 9,0 %. Ab 2023 ist wieder ein deutlicher Anstieg zu beobachten: Der Frauenanteil erhöhte sich auf 21,9 % und erreichte 2024 mit 42,1 % seinen Jahreshöchstwert im dargestellten Zeitraum. 2025 lag er mit 41,6 % weiterhin auf hohem Niveau.
2026 (Stand Juni) stellten 2.084 Frauen einen Asylantrag; der Frauenanteil unter den Asylanträgen lag bei 42,5%.
Welche Staatsangehörigkeiten haben weibliche Flüchtlinge in Österreich?
Asylgewährungen an Frauen nach Staatsangehörigkeit
Quelle: BMI Asylstatistik (Die Daten zu Asylentscheidungen liegen aufgrund der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts und der damit verbundenen Umstellung der IT-Systeme derzeit nur bis 11. Juni 2026 vor.)
Mit 818 Asylgewährungen wurden Frauen aus Syrien am häufigsten Asyl gewährt, gefolgt von 779 Frauen aus Afghanistan und 158 Frauen aus Somalia.
Welche Staatsangehörigkeiten haben subsidiär schutzberechtigte Frauen in Österreich?
Subsidiäre Schutzgewährungen an Frauen nach Staatsangehörigkeit
Quelle: BMI Asylstatistik (Die Daten zu Asylentscheidungen liegen aufgrund der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts und der damit verbundenen Umstellung der IT-Systeme derzeit nur bis 11. Juni 2026 vor.)
Mit 1.470 Schutzgewährungen wurden Frauen aus Syrien am häufigsten subsidiärer Schutz gewährt, gefolgt von 39 Frauen aus Somalia und 21 staatenlosen Frauen.
Welche Staatsangehörigkeiten haben Frauen mit einem humanitären Aufenthaltstitel in Österreich?
Humanitärer Aufenthalt von Frauen nach Staatsangehörigkeit
Quelle: BMI Asylstatistik (Die Daten zu Asylentscheidungen liegen aufgrund der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts und der damit verbundenen Umstellung der IT-Systeme derzeit nur bis 11. Juni 2026 vor.)
Am häufigsten wurde humanitärer Aufenthalt mit je 47 Frauen an Russinnen und Serbinnen gewährt.
Quelle: Statistik Austria (Stand 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Erwerbstätigenquote von Frauen lag 2024 insgesamt bei 70,7 %. Frauen ohne Migrationshintergrund wiesen mit 73,7 % eine höhere Erwerbsbeteiligung auf als Frauen mit Migrationshintergrund, deren Quote 64,3 % betrug. Damit zeigt sich ein Unterschied von 9,4 Prozentpunkten zwischen den beiden Gruppen.
ÖIF-Statistikbroschüre “Frauen”
Mehr Zahlen, Daten und Fakten zur Integration von Frauen in Österreich finden Sie in der ÖIF-Statistikbroschüre “Frauen 2026” - kostenlos downloadbar in der ÖIF-Mediathek.
Quelle: Statistik Austria (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
Die Grafik zeigt die Erwerbstätigenquote von Frauen in den Jahren 2022 bis 2024 nach Migrationshintergrund und Herkunftsgruppen. Insgesamt stieg die Quote leicht von 70,0 % (2022) auf 70,7 % (2024). Frauen ohne Migrationshintergrund wiesen durchgehend höhere Erwerbsquoten auf (2024: 73,7 %) als Frauen mit Migrationshintergrund (2024: 64,3 %). Innerhalb der Herkunftsgruppen zeigen sich Unterschiede: Hohe Erwerbstätigenquoten verzeichneten 2024 Frauen aus EU-Staaten vor 2004, EFTA und Großbritannien (74,7 %) sowie aus den EU-Beitrittsstaaten 2004 (73,0 %). Deutlich niedriger lagen die Quoten bei Frauen aus der Türkei (56,0 %) sowie aus Syrien/Afghanistan/Irak (24,3 %).
Weitere Integrationsdaten
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Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Antragsteller/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Familiennachzug | Nahe Familienangehörige von Flüchtlingen – und unter engeren Voraussetzungen auch von subsidiär Schutzberechtigten – können nach Österreich nachziehen. |
| Flüchtling | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“. |
| Nachgeborene | Kinder von Antragsteller/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtigte/r | Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird weswegen ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt wird. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







