Integrationsdaten Zahlen zum Asylwesen
Integrationsdaten Zahlen zur Bevölkerung
Integrationsdaten Zahlen zum Arbeitsmarkt
Integrationsdaten Zahlen zur Rot-Weiß-Rot-Karte
Integrationsdaten Zahlen zu Ukraine
Integrationsdaten Zahlen zum Familiennachzug
Integrationsdaten Zahlen zu EU-Ländern
Integrationsdaten Frauen im Fokus

Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!

Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.

Mit untenstehenden Reitern können Sie gezielt aus folgenden Themenblöcke auswählen:

Wie entwickelt sich die weibliche Bevölkerung nach Geburtsland?

Weibliche Bevölkerung 2015 bis 2025 nach Geburtsland

Quelle: Statistik Austria

Die Grafik zeigt die Entwicklung der weiblichen Bevölkerung in Österreich nach Geburtsland zu den Stichtagen 1.1.2015 und 1.1.2025. Insgesamt stieg die Zahl der Frauen von 4.384.529 auf 4.664.333 (+279.804). Während die Zahl der in Österreich geborenen Frauen leicht von 3.615.519 auf 3.600.261 zurückging (–15.258), erhöhte sich die Zahl der Frauen aus EU- und EFTA-Staaten von 378.778 auf 487.754 (+108.976) sowie jene aus Drittländern von 390.232 auf 576.318 (+186.086). Der Gesamtanstieg ist somit auf die Zunahme der im Ausland geborenen Frauen zurückzuführen. 

Wie verteilt sich die weibliche Bevölkerung nach Geburtsland und Staatsangehörigkeit?

Weibliche Bevölkerung 2025 nach Geburtsland und Staatsangehörigkeit, Top 10 Herkunftsländer

Quelle: Statistik Austria (Stand: 01.01.2025, aktuellste verfügbare Daten)

Die Grafik zeigt die weibliche Bevölkerung am 1.1.2025 nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland (Top 10 Herkunftsländer). Die größte Gruppe entfällt auf Deutschland (140.846), gefolgt von Bosnien und Herzegowina (91.054) und der Türkei (79.064). In allen dargestellten Herkunftsgruppen überwiegt die Zahl der ausländischen gegenüber den österreichischen Staatsangehörigen, besonders deutlich bei Rumänien, der Ukraine und Syrien. 

Wie entwickelt sich der Frauenanteil bei den Asylanträgen?

Entwicklung des Frauenanteils bei Asylanträgen von 2010 bis April 2026

Quelle: BMI Asylstatistik (Stand: 04/2026)

Der Frauenanteil an den Asylanträgen zeigte zwischen 2015 und April 2026 deutliche Schwankungen. Nach einem Anstieg von 27,7 % (2015) auf knapp 40 % in den Jahren 2017 und 2018 sank der Anteil bis 2022 kontinuierlich auf 9,0 %. Ab 2023 ist wieder ein deutlicher Anstieg zu beobachten: Der Frauenanteil erhöhte sich auf 21,9 % und erreichte 2024 mit 42,1 % seinen Jahreshöchstwert im dargestellten Zeitraum. 2025 lag er mit 41,6 % weiterhin auf hohem Niveau.

2026 (Stand April) stellten 1.450 Frauen einen Asylantrag; der Frauenanteil unter den Asylanträgen lag bei 42,7%.

Welche Staatsangehörigkeiten haben weibliche Flüchtlinge in Österreich?

Asylgewährungen an Frauen nach Staatsangehörigkeit, Stand: 04/2026

Quelle: BMI Asylstatistik (Stand: 04/2026)

Mit 501 Asylgewährungen wurden Frauen aus Afghanistan am häufigsten Asyl gewährt, gefolgt von 410 Frauen aus Syrien und 96 Frauen aus Somalia.

Welche Staatsangehörigkeiten haben subsidiär schutzberechtigte Frauen in Österreich?

Subsidiäre Schutzgewährungen an Frauen nach Staatsangehörigkeit, Stand: 04/2026

Quelle: BMI Asylstatistik (Stand: 04/2026)

Mit 999 Schutzgewährungen wurden Frauen aus Syrien am häufigsten subsidiärer Schutz gewährt, gefolgt von 30 Frauen aus Somalia und 16 staatenlosen Frauen.

Welche Staatsangehörigkeiten haben Frauen mit einem humanitären Aufenthaltstitel in Österreich?

Humanitärer Aufenthalt von Frauen nach Staatsangehörigkeit, Stand: 04/2026

Quelle: BMI Asylstatistik (Stand: 04/2026)

Am häufigsten wurde humanitärer Aufenthalt mit 35 Frauen an Russinnen gewährt, gefolgt von 32 Serbinnen und 25 Frauen aus Syrien.

Wie hoch ist die Erwerbstätigenquote von Frauen mit/ohne Migrationshintergrund?

Erwerbstätigenquote von Frauen 2024 mit/ohne Migrationshintergrund

Quelle: Statistik Austria  (Stand 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)
 


Die Erwerbstätigenquote von Frauen lag 2024 insgesamt bei 70,7 %. Frauen ohne Migrationshintergrund wiesen mit 73,7 % eine höhere Erwerbsbeteiligung auf als Frauen mit Migrationshintergrund, deren Quote 64,3 % betrug. Damit zeigt sich ein Unterschied von 9,4 Prozentpunkten zwischen den beiden Gruppen.

ÖIF-Statistikbroschüre “Frauen”

Mehr Zahlen, Daten und Fakten zur Integration von Frauen in Österreich finden Sie in der ÖIF-Statistikbroschüre “Frauen 2026” - kostenlos downloadbar in der ÖIF-Mediathek.

Wie entwickelt sich die Erwerbstätigenquote von Frauen mit/ohne Migrationshintergrund?

Erwerbstätigenquote von Frauen nach Jahr und Migrationshintergrund, Stand: 12/2024

Quelle: Statistik Austria  (Stand: 12/2024, aktuellste verfügbare Daten)

Die Grafik zeigt die Erwerbstätigenquote von Frauen in den Jahren 2022 bis 2024 nach Migrationshintergrund und Herkunftsgruppen. Insgesamt stieg die Quote leicht von 70,0 % (2022) auf 70,7 % (2024). Frauen ohne Migrationshintergrund wiesen durchgehend höhere Erwerbsquoten auf (2024: 73,7 %) als Frauen mit Migrationshintergrund (2024: 64,3 %). Innerhalb der Herkunftsgruppen zeigen sich Unterschiede: Hohe Erwerbstätigenquoten verzeichneten 2024 Frauen aus EU-Staaten vor 2004, EFTA und Großbritannien (74,7 %) sowie aus den EU-Beitrittsstaaten 2004 (73,0 %). Deutlich niedriger lagen die Quoten bei Frauen aus der Türkei (56,0 %) sowie aus Syrien/Afghanistan/Irak (24,3 %).

Weitere Integrationsdaten

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Begriffsdefinitionen

BegriffDefinition
Antragsteller/in
 
Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie anerkannte Flüchtlinge.
Drittstaatsangehörige/r 
 
Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind
Erwerbstätigenquote Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. 
FamiliennachzugNahe Familienangehörige von Flüchtlingen – und unter engeren Voraussetzungen auch von subsidiär Schutzberechtigten – können nach Österreich nachziehen.
FlüchtlingPersonen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt.
GrundversorgungStaatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung.
Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. 
Migrationshintergrund Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“.
Nachgeborene Kinder von Antragsteller/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. 
Subsidiär Schutzberechtigte/r Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird weswegen ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt wird. 
Unbegleitete Minderjährige (UMF) Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft.  
Vertriebene/rPerson, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. 
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