27.05.2026, 11:34 Uhr

Rascher Einstieg in die Arbeit: ÖIF führt Nachweis für mündliche Deutschkenntnisse ein

Ab Juni 2026 erhalten Teilnehmer/innen der A2-Prüfung bei bestandenem Sprechteil einen eigenen Nachweis über ihre mündlichen Deutschkenntnisse

In einem Klassenzimmer sitzen mehrere Erwachsene an Tischen und arbeiten konzentriert. Ein Mann mit Glatze und Bart schreibt in ein Heft und blickt auf ein Lehrbuch. Andere Teilnehmer sind im Hintergrund ebenfalls mit Aufgaben beschäftigt.

Wer bereits gut Deutsch spricht, aber noch Schwierigkeiten beim Schreiben hat, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) führt ab Juni 2026 einen eigenen Nachweis für das Bestehen des mündlichen Teils der A2-Prüfung ein, wenn die gesamte Prüfung noch nicht bestanden wurde. Teilnehmer/innen, die den Prüfungsteil „Sprechen“ bestehen, erhalten somit künftig eine eigene Bestätigung über ihre mündlichen Deutschkenntnisse. Damit können Teilnehmer/innen bereits vorhandene mündliche Deutschkenntnisse nachweisen, auch wenn andere Teile der Prüfung wie Schreiben noch nicht bestanden wurden.

Mündliche Deutschkenntnisse sollen schneller in Arbeit führen

Datenauswertungen des ÖIF zeigen, dass sich die Lernerfolge beim Deutschlernen je nach Bildungsstand und Herkunftsgruppe stark unterscheiden. Zwei von drei Flüchtlingen, die zwischen 2022 und 2024 nach Österreich gekommen sind und hier Asyl erhalten haben, weisen Alphabetisierungsbedarf auf – rund die Hälfte kann auch in der eigenen Muttersprache weder schreiben noch lesen. Gleichzeitig zeigt sich, dass Personen mit fehlender Alphabetisierung mündliche Deutschkenntnisse häufig zuerst mündlich erwerben, während schriftliche Fähigkeiten mehr Zeit benötigen. Damit Teilnehmer/innen bereits vorhandene Fähigkeiten künftig nachweisen können, führt der ÖIF einen Teilleistungsnachweis ein, der vorhandene mündliche Deutschkenntnisse gesondert ausweist – auch dann, wenn die gesamte A2-Prüfung noch nicht bestanden wurde. Der neue Nachweis soll so zu einer raschen Vermittlung in Arbeit beitragen. Der Nachweis wird künftig auch im Datenaustausch mit Behörden gesondert ausgewiesen und steht den zuständigen Behörden damit in Echtzeit zur Verfügung.

Über die ÖIF-Integrationsprüfungen

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) bietet gesetzlich festgeschriebene Deutsch- und Integrationsprüfungen an. Die Prüfungen dienen dem offiziellen Nachweis von Deutschkenntnissen sowie Werte- und Orientierungswissen über die österreichische Gesellschaft und Rechtsordnung und sind Teil der gesetzlichen Integrationsmaßnahmen. Alle ÖIF-Prüfungen entsprechen bundesweit einheitlichen, transparenten Qualitätsstandards. Der ÖIF bietet Prüfungen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) auf den Sprachniveaus A1 bis C1 an. Die Prüfungen umfassen Aufgaben in den Bereichen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen und orientieren sich an praxisnahen Kommunikationssituationen aus Alltag, Beruf und Bildung. Integrationsprüfungen enthalten zusätzlich Fragen zu integrationsrelevanten Themen wie Zusammenleben, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit, Bildung und Arbeit in Österreich. Zur Vorbereitung stellt der ÖIF umfassende Lern- und Übungsmaterialien sowie kostenlose Online-Kurse auf Sprachportal.at zur Verfügung. Weitere Informationen zu den ÖIF-Integrationsprüfungen finden sich unter www.integrationsfonds.at

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