Infos für Lehrkräfte
Alle Lehrpersonen, die Deutschkurse halten oder Prüfungen abnehmen, müssen vom ÖIF in ein Verzeichnis aufgenommen werden.
Die wichtigsten Informationen:
Welche Bedingungen eine Lehrkraft erfüllen muss, ist in § 7 der Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung (IntG-DV) definiert. Die IntG-DV finden Sie unter Downloads.
Wenn Sie die Qualifikationen gemäß § 7 IntG-DV erfüllen, können Sie sich vom ÖIF elektronisch erfassen lassen. In diesem Fall benötigt der ÖIF folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes „Formular zur elektronischen Erfassung von Lehrkräften“
- Aktueller Lebenslauf auf Deutsch
- Universitätsdiplome bzw. Schulabschlusszeugnis, Besuchsbestätigungen oder Seminarzeugnisse reichen nicht aus
- Dienstbestätigungen zum Nachweis der Unterrichtserfahrung im Bereich DaF und/oder DaZ-Erwachsenenbildung
- Falls die Erstsprache nicht Deutsch ist: Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gemäß § 7 Abs. 4 IntG-DV
- aktueller Strafregisterauszug
Gemäß § 7 Abs. 2 IntG-DV müssen DaF- oder DaZ-Zusatzausbildungen einen Gesamtumfang von mind. 180 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten in Theorie und Praxis aufweisen, davon müssen mind. 100 Unterrichteinheiten Präsenzeinheiten sein. Als DaF- oder DaZ-Zusatzausbildungen gelten auch Fernstudienlehrgänge mit einem Gesamtumfang von mind. 180 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Theorie in DaF- oder DaZ-Zusatzausbildungen hat im Wesentlichen methodische und didaktische Konzeptionen zur Vermittlung von zumindest grundlegenden rezeptiven und produktiven sprachlichen Fertigkeiten im Kontext DaF oder DaZ zu enthalten.
- Prüfer/innen mit gültiger Prüferlizenz dürfen Prüfungen für die vom ÖIF angebotenen Prüfungsniveaus abhalten.
- Die Prüferlizenz können Sie durch erfolgreiche Teilnahme an den Prüferschulungen erhalten. Eine Teilnahme an den ÖIF-Prüferschulungen ist nur dann möglich, wenn Sie bereits als Lehrkraft vom ÖIF elektronisch erfasst worden sind.
- Die Prüferlizenz ist 3 Jahre gültig.
- Nach Ablauf der Lizenz kann diese durch den Besuch von Auffrischungsschulungen verlängert werden.
- Das Kursinstitut hat die Möglichkeit, einen vom ÖIF lizenzierten Prüfer bzw. eine vom ÖIF lizenzierte Prüferin bei der jeweiligen ÖIF-Prüfung in seinem Kursinstitut selbst zu stellen.
Die Bewertung der mündlichen Prüfungen erfolgt durch das Prüferteam unmittelbar nach der Prüfung vor Ort. Die Bewertung des schriftlichen Teils erfolgt zentral durch das lizenzierte Team der Bewerter/innen des ÖIF.
Hier finden Sie die aktuellen Prüferschulungstermine für alle Prüfungsformate.