Entscheidung im Verfahren zu früheren Immobilienverkäufen
In den Jahren 2006 bis 2009 waren unter dem damaligen Geschäftsführer Immobilien aus dem Eigentum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) veräußert worden. Der Rechnungshof befasste sich im Rahmen einer 2014 veröffentlichten Prüfung mit diesen Verkäufen und stellte dabei unter anderem fest, dass Immobilien unter ihrem Wert verkauft worden waren.
Nach Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde im Mai 2023 Anklage unter anderem gegen den damaligen Geschäftsführer des ÖIF erhoben. Das Verfahren betrifft ausschließlich Vorgänge aus den Jahren 2006 bis 2009. Gegen den ÖIF als Institution sowie gegen Mitarbeiter/innen des ÖIF bestanden zu keinem Zeitpunkt Vorwürfe. Seit 2011 befinden sich keine Immobilien mehr im Eigentum des ÖIF.
Der ÖIF hat sich als Geschädigter dem Strafverfahren angeschlossen und machte – vertreten durch die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik – auf Grundlage der Prüfung des Rechnungshofs und entsprechender Sachverständigengutachten einen Schaden von rund 13 Mio. Euro geltend.
Das Gericht hat nun nach mehr als zweijähriger Verfahrensdauer eine Entscheidung im Zusammenhang mit den zwischen 2006 und 2009 erfolgten Immobilienverkäufen getroffen und drei der fünf Angeklagten schuldig gesprochen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.