25.04.2023, 16:07 Uhr

Erleichterter Arbeitszugang für ukrainische Vertriebene

Aufgrund der neuesten Novelle im Ausländerbeschäftigungsgesetz haben ukrainische Vertriebene mit der blauen Karte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Dafür war bisher eine Beschäftigungsbewilligung des AMS notwendig.

© Almasan

Am 21. April 2023 ist die beschlossene Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz in Kraft getreten. Mit Erhalt der blauen Karte (Ausweis für Vertriebene) haben ukrainische Vertriebene Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, es ist dafür keine Beschäftigungsbewilligung des AMS mehr notwendig.

Gerade für arbeitssuchende vertriebene Ukrainer/innen bietet der ÖIF unter anderem Karriereplattformen. Unternehmen informieren dabei über Beschäftigungsmöglichkeiten, offene Stellen sowie Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Karriereplattformen finden bundesweit bei Unternehmen oder direkt bei Deutschkursträgern statt.

Um aber auch den Deutscherwerb besser zu ermöglichen, baut der ÖIF sein berufsbegleitendes Deutschlernangebot laufend aus. Zur Verfügung gestellt werden Deutschkurse für Flüchtlinge und Zuwander/innen auf den Niveaus A1 bis C1 und davor bei Bedarf Alphabetisierungskurse. Die im Integrationsgesetz festgeschriebenen Kurse können von erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Personen gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Neben diesen Präsenzkursen stellt der ÖIF auch ein breites Angebot an Online-Kursen und Selbstlern-Angeboten zur Verfügung. Unter www.sprachportal.at können insbesondere Deutschlernende, die bereits im Berufsleben stehen oder auch Betreuungspflichten haben, ihr Deutsch laufend mit Lernmaterialien, Übungstests, Podcasts und Videos sowie Online-Lerneinheiten verbessern.

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