Integrationsberatung beim ÖIF: Informationen aus erster Hand
Der ÖIF verfügt über ein österreichweit einheitliches Beraterprofil, das speziell auf die Anforderungen von Integration ausgerichtet ist. ©ÖIF
Die Beratung an den Integrationszentren des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) bietet Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten sowie ukrainischen Vertriebenen eine erste Orientierung und sind Anlaufstelle im gesamten Integrationsprozess. Im persönlichen Gespräch werden individuelle Voraussetzungen, Sprachkenntnisse und Qualifikationen erhoben sowie die nächsten Schritte gemeinsam geplant.
Kompetente Beratung in mehreren Sprachen
Dreh- und Angelpunkt sind die qualifizierten Berater/innen des ÖIF, welche durch ihre fachliche Expertise, Erfahrung und Mehrsprachigkeit eine zentrale Rolle für den gelungenen Start in den Integrationsprozess einnehmen. Neben einer fundierten fachlichen Ausbildung verfügen sie über ausgezeichnete Deutschkenntnisse und sprechen in der Regel mindestens eine Sprache der Teilnehmer/innen. Ergänzt wird dies durch umfassendes Fachwissen zu Integration, Aufenthalts- und Asylrecht sowie langjährige Erfahrung in der Beratung von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. Diese Voraussetzungen erleichtern den Zugang zur Beratung, schaffen Vertrauen und ermöglichen es, individuelle Fragen verständlich und auf Augenhöhe zu klären. Regelmäßige Weiterbildungen, fachlicher Austausch und kontinuierliche Qualitätssicherung gewährleisten österreichweit einheitliche und verlässliche Qualitätsstandards an allen ÖIF-Standorten.
Ablauf des Erstberatungstermins
Für Flüchtlinge und Schutzberechtigte in Österreich steht unmittelbar nach Gewährung des Aufenthaltstitels eine Erstberatung zur Verfügung. Alle Erstberatungstermine erfolgen nach einem klar strukturierten und standardisierten Ablauf. Zu Beginn wird eine erste Orientierung zum Leben in Österreich sowie in Bezug auf den weiteren Integrationsprozess vermittelt. Im Anschluss wird die individuelle Ausgangssituation erhoben – dazu gehören unter anderem Sprachkenntnisse, Bildungs- und Berufsqualifikationen sowie persönliche Rahmenbedingungen. Darauf aufbauend werden die erforderlichen Maßnahmen und Ziele gemeinsam festgelegt. Mit der Unterzeichnung der Integrationserklärung verpflichten sich Teilnehmer/innen zur aktiven Mitwirkung am Integrationsprozess.
Ergebnisse des Erstberatungstermins
Die Ergebnisse der Erstberatung bilden die Grundlage für den weiteren Integrationsprozess: Nach Abschluss der Erstberatung verfügt jede/r Teilnehmer/in nicht nur über eine unterzeichnete Integrationserklärung, sondern auch über einen individuellen Integrationsplan sowie eine Übersicht über die nächsten verpflichtend zu absolvierenden Integrationsmaßnahmen. Insgesamt erhalten Teilnehmer/innen im Gespräch Klarheit über die eigenen Rechte und Pflichten in Österreich sowie einen klaren weiteren Fahrplan. Durch die regelmäßigen Fortschrittsgespräche und die digitale Dokumentation können der Integrationsfortschritt nachvollzogen und die vereinbarten Maßnahmen bei Bedarf angepasst werden.
Transparenter Datentausch für einen koordinierten Integrationsprozess
Alle wesentlichen Ergebnisse der Beratungen werden digital dokumentiert und über die Integrationsschnittstelle des Bundes im behördenübergreifenden Datenaustausch bereitgestellt. Dadurch verfügen alle beteiligten Stellen über eine einheitliche, tagesaktuelle Informationsgrundlage für die Begleitung und das Monitoring des Integrationsverlaufs. Das erleichtert die Zusammenarbeit, vermeidet Mehrfacherfassungen und unterstützt eine koordinierte und effiziente Begleitung der Teilnehmer/innen.